KEF: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs prüft die Bedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die KEF besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschaft, Technik und Medien, die von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Ihre Aufgabe ist es, die von den Rundfunkanstalten gestellten Bedarfsanträge zu überprüfen und die notwendigen Mittel zur Erfüllung des Programmauftrags festzustellen. An dieser Überprüfung müssen die Rundfunkanstalten angemessen beteiligt werden. Mindestens alle zwei Jahre erstattet die KEF Bericht an die Landesregierungen. Sie zeigt dort die Finanzlage der Rundfunkanstalten auf und berät die Landesregierungen bei der Gestaltung der Rundfunkgebühr. Allerdings leidet die KEF unter einem ernstzunehmenden Akzeptanzproblem: Die Kriterien, nach denen sie über die Rundfunkgebühr entscheidet, sind nur schwer zu durchblicken. Die Mehrheit der Bevölkerung hält das Finanzierungssystem für ein abgekartetes Spiel, bei dem sich die Beteiligten lediglich die Milliarden zuschieben.

Ein Beitrag von Birgitt Brodesser

Weiterführende Links:
telemedicus.de: Wie die KEF den Finanzbedarf ermittelt. (16. April 2007)
spiegel.de: Das unbekannte Rechnungswesen. (11. September 2007)
faz.net: Bundesverfassungsgericht stärkt ARD und ZDF. (11. September 2007)
turi2.de: ARD und ZDF gewinnen Gebührenstreit. (11. September 2007)

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